Rezeptfreie medikamente
Wenn
Sie rezeptfreie Medikamente, einschließlich Nikotinmedikamente, an Verbraucher/Privatpersonen verkaufen möchten, müssen Sie dies der Agentur für Medizinprodukte mitteilen.
Planen Sie hingegen, rezeptfreie Arzneimittel an andere Unternehmen oder Geschäfte zu verkaufen, die diese wiederum weiterverkaufen, also Großhandel betreiben, bedarf dies einer Erlaubnis der Medizinprodukteagentur.
Regeln für den Verkauf
vonArzneimitteln Bevor Sie mit dem Verkauf von rezeptfreien Arzneimitteln beginnen, müssen Sie ein Selbstüberwachungsprogramm entwickeln.
Das Selbstkontrollprogramm muss aus schriftlichen Anweisungen bestehen, in denen Sie klar beschreiben, wie Sie mit den Arzneimitteln umgehen und sie in Ihrem Geschäft verkaufen sollen.
Sie soll Ihre Mitarbeiter unterstützen und zu einem sicheren Medikationsmanagement führen.
Auf der Website der Medical Products Agency können Sie mehr über die Regeln lesen und sich auch zum Verkauf von rezeptfreien Produkten beraten lassen Medikamente.
Kaufen Sie zugelassene Arzneimittel nur von Händlern mit einer Genehmigung
Arzneimittel dürfen nur von Händlern gekauft werden, die über eine gültige Großhandelserlaubnis der Medizinprodukteagentur verfügen.
Bitten Sie daher den Händler, dies beim Kauf vorzuzeigen.
Nur ein begrenztes Sortiment von Arzneimitteln darf außerhalb von Apotheken verkauft werden. Daher ist es wichtig, dass Sie überprüfen, ob die Medikamente, die Sie kaufen, zugelassen sind.
Alle rezeptfreien Medikamente, die außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen, sind in der Liste der Medizinprodukteagentur enthalten.
Es ist nicht erlaubt, die Charge von Medikamenten von früheren Ladenbesitzern zu übernehmen, da Sie sich über die Qualität und den Inhalt der Medikamente nicht sicher sein können.
Sie
müssen Ihre Arzneimittelverkäufe regelmäßig an die schwedische eHealth-Einzelhandelsagentur melden, die Statistiken über Arzneimittelverkäufe in Schweden führt.
Die Umweltverwaltung kontrolliert
Pa Im Auftrag der Medizinprodukteagentur prüft die Umweltverwaltung, ob Sie die Regeln einhalten.
Die Inspektionen finden unangekündigt statt. Bei einem Kontrollbesuch müssen Sie beispielsweise nachweisen können, dass Sie über ein schriftliches Selbstkontrollprogramm verfügen, dass Sie Alterskontrollen durchführen und dass die von Ihnen verkauften Arzneimittel zugelassen sind. Kommt es zu Mängeln, meldet die Umweltverwaltung diese an die Medizinprodukteagentur, die dann Maßnahmen ergreifen kann.
Die Umweltverwaltung erhebt eine jährliche Kontrollgebühr nach einem vom Gemeinderat beschlossenen Tarif.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr zusätzlich zu der Jahresgebühr erhoben wird, die Sie an die Medizinprodukteagentur zahlen.
Wenn das Geschäft eingestellt wird oder es Änderungen gibt
Wenn Sie den Verkauf von rezeptfreien Arzneimitteln einstellen, z. B. durch einen Eigentümerwechsel oder wenn das Geschäft geschlossen wird, ist es wichtig, dass Sie die Medizinprodukteagentur so schnell wie möglich benachrichtigen.
Bei Änderungen im Geschäft, wie z.
B. Änderungen der Kontakt- oder Rechnungsinformationen, muss dies ebenfalls so schnell wie möglich erfolgen der Agentur für Medizinprodukte gemeldet werden.
Denken Sie daran, den Verkauf zu stornieren, sobald Sie wissen, dass der Verkauf endet. Wenn Sie den Verkauf nicht bis zum 31. Dezember angemeldet haben, müssen Sie die Jahresgebühr für die Inspektion des folgenden Jahres bezahlen.